Informationen zu Frauen-Selbstverteidigung

Zitat von Panther am Mai 26, 2022, 9:52 UhrDies ist eine kleine (sicher noch unvollständige) Zusammenfassung wichtiger Informationen zum Thema Selbstverteidigung. Eine wesentlich ausführlichere Broschüre wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie und Sozialordnung herausgegeben.
Gesetzliche Regelungen (Strafgesetzbuch )
Notwehr Paragraphen
- Paragraph 32 StGB - Notwehr
- Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
- Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Die entscheidenden Worte hier sind 'gegenwärtig' und 'rechtswidrig'.
- Paragraph 33 StGB - Notwehrüberschreitung
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
- Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
- Paragraph 35 StGB - Entschuldigender Notstand
- Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
- Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach Paragraph 49 Abs. 1 zu mildern.
Paragraphen zu Sexualdelikten
- Paragraph 177 StGB (Vergewaltigung)
- Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben zum außerehelichen Beischlaf mit ihm oder einem Dritten nötigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
- In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
- Verursacht der Täter durch die Tat leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
- Paragraph 178 StGB Sexuelle Nötigung
- Wer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben nötigt, außereheliche sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
- In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
- Verursacht der Täter durch die Tat leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Die Paragraphen 177/178 wurden mittlerweile geändert, leider habe ich den neuen Text noch nicht zur Verfügung. Die Neufassungen der Gesetze bestrafen jetzt auch ausdrücklich Vergewaltigung in der Ehe.
Weiter relevante Paragraphen:
Paragraph 174 StGb Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Paragraph 176 StGb Sexueller Missbrauch von Kindern
Paragraph 179 StGb Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger
Körperverletzung (Paragraph 223 StGB)
Nötigung (Paragraph 240 StGB)
Dies ist eine kleine (sicher noch unvollständige) Zusammenfassung wichtiger Informationen zum Thema Selbstverteidigung. Eine wesentlich ausführlichere Broschüre wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie und Sozialordnung herausgegeben.
Gesetzliche Regelungen (Strafgesetzbuch )
Notwehr Paragraphen
- Paragraph 32 StGB - Notwehr
- Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
- Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Die entscheidenden Worte hier sind 'gegenwärtig' und 'rechtswidrig'.
- Paragraph 33 StGB - Notwehrüberschreitung
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
- Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
- Paragraph 35 StGB - Entschuldigender Notstand
- Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
- Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach Paragraph 49 Abs. 1 zu mildern.
Paragraphen zu Sexualdelikten
- Paragraph 177 StGB (Vergewaltigung)
- Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben zum außerehelichen Beischlaf mit ihm oder einem Dritten nötigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
- In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
- Verursacht der Täter durch die Tat leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
- Paragraph 178 StGB Sexuelle Nötigung
- Wer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben nötigt, außereheliche sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
- In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
- Verursacht der Täter durch die Tat leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Die Paragraphen 177/178 wurden mittlerweile geändert, leider habe ich den neuen Text noch nicht zur Verfügung. Die Neufassungen der Gesetze bestrafen jetzt auch ausdrücklich Vergewaltigung in der Ehe.
Weiter relevante Paragraphen:
Paragraph 174 StGb Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Paragraph 176 StGb Sexueller Missbrauch von Kindern
Paragraph 179 StGb Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger
Körperverletzung (Paragraph 223 StGB)
Nötigung (Paragraph 240 StGB)

Zitat von Panther am Mai 26, 2022, 10:08 UhrWo passiert am meisten?
Die meisten Sexualdelikte passieren nicht in irgendwelchen dunklen Parks oder Tiefgaragen. Diese Fälle werden sehr gern von den Medien aufgebauscht, da sich damit gut Schlagzeilen machen lassen.
Der größte Teil der Sexualdelikte, nämlich über 60 Prozent laut Polizeistatistiken, sind sogenannte Beziehungstaten. D. h. Täter und Opfer kennen sich bereits in irgendeiner Form. Dies können flüchtige oder auch sogenannte gute Bekannte sein, aber genauso auch Verwandte !
Die Dunkelziffer in diesem Bereich ist auch noch besonders hoch, so dass der Anteil sicher noch höher ist. Der typische Sexualverbrecher wie die Medien ihn gerne sehen möchten ist eher selten.
Die meisten Taten passieren also eher im häuslichen Bereich, in der eigenen Wohnung oder der eines Bekannten/Verwandten!
Was tun zur Vorbeugung?
Soll ich mich wehren?
Ja!
Bis vor kurzem wurde im allgemeinen davon abgeraten sich zu wehren, da dadurch die Täter erst recht provoziert würden. Mittlerweile hat sich aber vor allem auf Grund von Polizeistatistiken die Erkenntnis durchgesetzt, das in 80 - 90 Prozent der Fälle die Frau sich durch zur Wehr setzen schützen konnte, oder zu mindestens die Folgen vermindern. Die Polizei rät den Frauen mittlerweile dazu sich zur Wehr zu setzen. Die Verteidigung sollte aber besonnen erfolgen. Panikreaktionen nützen meistens nichts.Verhaltensregeln
Öffentliche Verkehrsmittel
- In S- und U-Bahnen nachts möglichst das Abteil hinter dem/r Fahrer/in wählen. Die Zugführer haben Funk, und können die Zentrale benachrichtigen.
- Ansonsten ein Abteil wählen, wo sich möglichst viel Fahrgäste aufhalten.
- Bei Doppelsitzen kann man den Platz neben sich blockieren, indem man sich zum Gang hin setzt, statt zum Fenster, oder Taschen neben sich stellt. (Natürlich nicht in der Hauptverkehrszeit!!)
- Sich vergewissern wo die Notrufanlage oder Notbremse ist. Z.B. haben in München alle U-Bahnzüge eine Notrufanlage neben den Türen. Dieses
- Wissen ist auch nützlich falls Unfälle passieren, und jemand Hilfe benötigt.
- Wenn man belästigt wird, und Hilfe braucht, nicht einfach in die Menge rufen, sondern gezielt einzelne Personen um Hilfe bitten. (Aus der
- Anonymität holen!). Z.B. um die Benachrichtigung des/r Schaffner(s)(in) bitten.
- Wenn jemand mit aussteigt, der verdächtig wirkt, lieber noch eine Station weiterfahren.
- In München und vielleicht auch anderen Städten gibt es einen leider wenig genutzten Service, wo die Straßenbahnfahrer Taxi's zur Endstation rufen können.
- Auch auf den Bahnsteigen der U-Bahn gibt es Notrufsäulen. Außerdem gibt es bei der Münchner U-Bahn auch Notbremsen an den Bahnsteigen, mit denen auch das Gleis stromfrei geschaltet wird, falls z.B. jemand in das Gleis stürzt.
Generell sind öffentliche Verkehrsmittel sicherer als die Medien und gewisse demagogische Politiker glauben machen wollen. So sind in München im Bereich des MVV 1993 ca. 430 Gewalttaten passiert. Das umfasst alles von der leichten Körperverletzung angefangen bis theroretisch zum Mord (keiner passiert!). Wenn man diese Zahl in Relation setzt zu der 1/2 Million Fahrgäste täglich ist dies verschwindend wenig. Viele der Taten hatten außerdem bereits eine Hintergrundgeschichte, d.h. Täter und Opfer kannten sich bereits. Auch gewalttätiges Vorgehen gegen Kontrollschaffner taucht dabei auf. Die rein spontanen Taten sind also noch wesentlich geringer.
Taxi
- Es ist möglich über die Taxizentrale eine Frau als Fahrerin anzufordern.
- Im Zweifelsfall die Taxinummer merken oder notieren.
- Viele Städte bieten einen speziellen Taxiservice für Frauen in den Abendstunden an. In München kann man an etlichen Straßenbahnendstationen ein Taxi anfordern lassen.
Telefon
- 110 Polizeinotruf
- 112 Feuerwehr/Notarzt (leiten im Zweifelsfall den Anruf an die Polizei weiter).
- Immer eine Telefonkarte dabei haben, vielerorts gibt es nur noch Kartentelefone. bzw. Handy dabei tragen
- Auch immer ein paar Cent bei sich haben, es gibt auch noch Orte wo's nur Münztelefone gibt!
Die eigene Wohnung
- Die gute alte Sperrkette bietet guten Schutz gegen unerwünschte Eindringlinge, auch gegen unerwünschte Vertreter.
- Schlösser sollten gegen Abschrauben von außen gesichert sein, sowie die Schließzylinder bündig mit der Abdeckplatte abschließen, damit der
- Schließzylinder nicht herausgebrochen werden kann.
- Jede Polizeidienststelle bietet übrigens auch kostenlose Beratung an, wie eine Wohnung gegen Einbruch gesichert werden kann.
Was tun gegen Telefonterror?
- Am wirksamsten ist ein Anrufbeantworter, im Zweifelsfall erst abheben, wenn sich der Anrufer gemeldet hat. Wenn sich nur der Anrufbeantworter meldet, hat der unerwünschte Anrufer kein Opfer, und wird meistens sehr schnell aufgeben. Anrufbeantworter sind mittlerweile für jeden erschwinglich, und in jedem guten Kaufhaus, oder bei der Telekom erhältlich.
- Eine Trillerpfeife hilft auch ! Einfach in die Sprechmuschel pfeifen.
- Bei sehr hartnäckigen Fällen kann man auch bei der Telekom eine Anrufrückverfolgung beantragen (ca. 100,- DM pro Monat)
- Bei der Telekom kann man eine Geheimnummer beantragen, diese wird nicht im Telefonbuch veröffentlicht, und kann auch bei der Auskunft nicht erfragt werden. Damit verhindert man allerdings auch, dass Personen deren Anruf erwünscht ist, diese Nummer von der Auskunft erfahren!
Auslandsreisen
Andere Länder andere Sitten.
Speziell in islamischen Ländern, aber auch anderen Ländern, haben Frauen eine andere Stellung in der Gesellschaft als in der westlichen Welt. Dies hat oft religiöse Hintergründe. Alleine reisende Frauen, die sich westlich kleiden, das Haar offen tragen usw. wirken in diesen Kulturkreisen oft provozierend. Selbst im näheren Umkreis sind oft andere Regeln zu beachten. So dürfte es mittlerweile eigentlich allgemein bekannt sein, daß es in Italien oder anderen Mittelmeerländer zu Problemen führt, wenn Kirchen im Minirock besucht werden. Es sollte eigentlich jedem (das gilt auch für Männer!) klar sein, daß man sich vor einer Auslandsreise etwas über die dortige Kultur informiert, und sich dann am Urlaubsort auch wie ein Gast verhält, und die dortigen Gepflogenheiten respektiert.
Tipps und Verhaltensregeln für Auslandreisen sind in der Regel bei Reiseveranstaltern oder dem ADAC erhältlich. Im Zweifelsfall sollte davon abgesehen werden allein zu verreisen.
Wo passiert am meisten?
Die meisten Sexualdelikte passieren nicht in irgendwelchen dunklen Parks oder Tiefgaragen. Diese Fälle werden sehr gern von den Medien aufgebauscht, da sich damit gut Schlagzeilen machen lassen.
Der größte Teil der Sexualdelikte, nämlich über 60 Prozent laut Polizeistatistiken, sind sogenannte Beziehungstaten. D. h. Täter und Opfer kennen sich bereits in irgendeiner Form. Dies können flüchtige oder auch sogenannte gute Bekannte sein, aber genauso auch Verwandte !
Die Dunkelziffer in diesem Bereich ist auch noch besonders hoch, so dass der Anteil sicher noch höher ist. Der typische Sexualverbrecher wie die Medien ihn gerne sehen möchten ist eher selten.
Die meisten Taten passieren also eher im häuslichen Bereich, in der eigenen Wohnung oder der eines Bekannten/Verwandten!
Was tun zur Vorbeugung?
Soll ich mich wehren?
Ja!
Bis vor kurzem wurde im allgemeinen davon abgeraten sich zu wehren, da dadurch die Täter erst recht provoziert würden. Mittlerweile hat sich aber vor allem auf Grund von Polizeistatistiken die Erkenntnis durchgesetzt, das in 80 - 90 Prozent der Fälle die Frau sich durch zur Wehr setzen schützen konnte, oder zu mindestens die Folgen vermindern. Die Polizei rät den Frauen mittlerweile dazu sich zur Wehr zu setzen. Die Verteidigung sollte aber besonnen erfolgen. Panikreaktionen nützen meistens nichts.
Verhaltensregeln
Öffentliche Verkehrsmittel
- In S- und U-Bahnen nachts möglichst das Abteil hinter dem/r Fahrer/in wählen. Die Zugführer haben Funk, und können die Zentrale benachrichtigen.
- Ansonsten ein Abteil wählen, wo sich möglichst viel Fahrgäste aufhalten.
- Bei Doppelsitzen kann man den Platz neben sich blockieren, indem man sich zum Gang hin setzt, statt zum Fenster, oder Taschen neben sich stellt. (Natürlich nicht in der Hauptverkehrszeit!!)
- Sich vergewissern wo die Notrufanlage oder Notbremse ist. Z.B. haben in München alle U-Bahnzüge eine Notrufanlage neben den Türen. Dieses
- Wissen ist auch nützlich falls Unfälle passieren, und jemand Hilfe benötigt.
- Wenn man belästigt wird, und Hilfe braucht, nicht einfach in die Menge rufen, sondern gezielt einzelne Personen um Hilfe bitten. (Aus der
- Anonymität holen!). Z.B. um die Benachrichtigung des/r Schaffner(s)(in) bitten.
- Wenn jemand mit aussteigt, der verdächtig wirkt, lieber noch eine Station weiterfahren.
- In München und vielleicht auch anderen Städten gibt es einen leider wenig genutzten Service, wo die Straßenbahnfahrer Taxi's zur Endstation rufen können.
- Auch auf den Bahnsteigen der U-Bahn gibt es Notrufsäulen. Außerdem gibt es bei der Münchner U-Bahn auch Notbremsen an den Bahnsteigen, mit denen auch das Gleis stromfrei geschaltet wird, falls z.B. jemand in das Gleis stürzt.
Generell sind öffentliche Verkehrsmittel sicherer als die Medien und gewisse demagogische Politiker glauben machen wollen. So sind in München im Bereich des MVV 1993 ca. 430 Gewalttaten passiert. Das umfasst alles von der leichten Körperverletzung angefangen bis theroretisch zum Mord (keiner passiert!). Wenn man diese Zahl in Relation setzt zu der 1/2 Million Fahrgäste täglich ist dies verschwindend wenig. Viele der Taten hatten außerdem bereits eine Hintergrundgeschichte, d.h. Täter und Opfer kannten sich bereits. Auch gewalttätiges Vorgehen gegen Kontrollschaffner taucht dabei auf. Die rein spontanen Taten sind also noch wesentlich geringer.
Taxi
- Es ist möglich über die Taxizentrale eine Frau als Fahrerin anzufordern.
- Im Zweifelsfall die Taxinummer merken oder notieren.
- Viele Städte bieten einen speziellen Taxiservice für Frauen in den Abendstunden an. In München kann man an etlichen Straßenbahnendstationen ein Taxi anfordern lassen.
Telefon
- 110 Polizeinotruf
- 112 Feuerwehr/Notarzt (leiten im Zweifelsfall den Anruf an die Polizei weiter).
- Immer eine Telefonkarte dabei haben, vielerorts gibt es nur noch Kartentelefone. bzw. Handy dabei tragen
- Auch immer ein paar Cent bei sich haben, es gibt auch noch Orte wo's nur Münztelefone gibt!
Die eigene Wohnung
- Die gute alte Sperrkette bietet guten Schutz gegen unerwünschte Eindringlinge, auch gegen unerwünschte Vertreter.
- Schlösser sollten gegen Abschrauben von außen gesichert sein, sowie die Schließzylinder bündig mit der Abdeckplatte abschließen, damit der
- Schließzylinder nicht herausgebrochen werden kann.
- Jede Polizeidienststelle bietet übrigens auch kostenlose Beratung an, wie eine Wohnung gegen Einbruch gesichert werden kann.
Was tun gegen Telefonterror?
- Am wirksamsten ist ein Anrufbeantworter, im Zweifelsfall erst abheben, wenn sich der Anrufer gemeldet hat. Wenn sich nur der Anrufbeantworter meldet, hat der unerwünschte Anrufer kein Opfer, und wird meistens sehr schnell aufgeben. Anrufbeantworter sind mittlerweile für jeden erschwinglich, und in jedem guten Kaufhaus, oder bei der Telekom erhältlich.
- Eine Trillerpfeife hilft auch ! Einfach in die Sprechmuschel pfeifen.
- Bei sehr hartnäckigen Fällen kann man auch bei der Telekom eine Anrufrückverfolgung beantragen (ca. 100,- DM pro Monat)
- Bei der Telekom kann man eine Geheimnummer beantragen, diese wird nicht im Telefonbuch veröffentlicht, und kann auch bei der Auskunft nicht erfragt werden. Damit verhindert man allerdings auch, dass Personen deren Anruf erwünscht ist, diese Nummer von der Auskunft erfahren!
Auslandsreisen
Andere Länder andere Sitten.
Speziell in islamischen Ländern, aber auch anderen Ländern, haben Frauen eine andere Stellung in der Gesellschaft als in der westlichen Welt. Dies hat oft religiöse Hintergründe. Alleine reisende Frauen, die sich westlich kleiden, das Haar offen tragen usw. wirken in diesen Kulturkreisen oft provozierend. Selbst im näheren Umkreis sind oft andere Regeln zu beachten. So dürfte es mittlerweile eigentlich allgemein bekannt sein, daß es in Italien oder anderen Mittelmeerländer zu Problemen führt, wenn Kirchen im Minirock besucht werden. Es sollte eigentlich jedem (das gilt auch für Männer!) klar sein, daß man sich vor einer Auslandsreise etwas über die dortige Kultur informiert, und sich dann am Urlaubsort auch wie ein Gast verhält, und die dortigen Gepflogenheiten respektiert.
Tipps und Verhaltensregeln für Auslandreisen sind in der Regel bei Reiseveranstaltern oder dem ADAC erhältlich. Im Zweifelsfall sollte davon abgesehen werden allein zu verreisen.

Zitat von Panther am Mai 26, 2022, 10:18 UhrSelbstverteidigungskurse
Die meisten Volkshochschulen bieten Kurse für Frauenselbstverteidigung an, z.B. die Volkshochschule München. In solchen Kursen werden einfache Techniken zur Abwehr von Angreifern vermittelt, in Rollenspielen mögliche Situationen durchgespielt, und diverse Verhaltensmaßregeln vermittelt. Von Selbstverteidigungskursen darf allerdings kein Patentrezept erwartet werden. Diese Kurse sind eher als kleine Lebenshilfe und Schnuppermöglichkeit zu sehen. Letztendlich ist Kampfkunst ein Lebensweg, und kann nicht in einem Semester vermittelt werden. Kampfkunst ist auch nicht dazu gedacht gegen jeden Angreifer gewappnet zu sein, sondern seine eigene Persönlichkeit so weiter zu entwickeln, dass Angriffen aus dem Weg gegangen werden kann, beziehungsweise diese durch entsprechende selbstbewusste Ausstrahlung bereits im Vorfeld vermieden werden.
Was ist von Waffen zu halten?
Generell nichts! Eine Waffe muss erst mal bedient werden können! Außerdem kann eine Waffe auch gegen einen selbst gerichtet werden, wenn der Täter sie einem abnimmt. Und der kennt sich vielleicht besser damit aus. Waffen können auch zu Panikreaktionen des Täters führen.
Eine andere Sache sind alltägliche Gegenstände die als Waffe benutzt werden können (z.B. Schirme, Taschen etc.). Allerdings erfordert die Benutzung z.B. eines Schirms als Waffe auch etwas Übung.
- Scharfe Schusswaffen
Um damit umgehen zu können ist eine entsprechende Ausbildung und ständige Übung notwendig. Eine Schusswaffe die man im Ernstfall nicht gleich zur Hand hat nutzt auch herzlich wenig. Schließlich kann man ja auch nicht wie im Wilden Westen mit dem Schnellziehholster rumlaufen!
In Deutschland ist außerdem der Besitz von Schusswaffen unter strenge Regeln gestellt. Eine Waffenbesitzkarte ist noch einigermaßen leicht zu bekommen, wenn man Mitglied in einem Sportschützenverein ist und ansonsten unbescholten. Eine Waffenbesitzkarte berechtigt aber nicht dazu diese auch außerhalb des Schießstands geladen zu führen. Dies ist nur mit Waffenschein erlaubt, und der wird nur in sehr gut begründeten Fällen erteilt. Wie man aus Ländern mit laxen Waffengesetzen (USA) sehen kann, führt der Besitz von Waffen auch nicht zu weniger Verbrechen, sondern eher zu einer Eskalation! Wenn ein Straftäter mit bewaffnetem Widerstand rechnen muß dann wird er sich auch selbst eine Waffe zulegen und diese auch benutzen!
- Elektroschocker
Diese Geräte dienen nur zur Erhöhung des Gewinns diverser Hersteller von Verteidigungswaffen! Der Nutzen ist höchstens psychologischer Art!
- Gaspistole und CS-Gas
Gaspistolen und CS-Gas sind bei weitem nicht so wirkungsvoll wie man es sich erhofft. Zum einen sind die Gasmischungen wesentlich schwächer als in Polizei oder Militär Gerät, und zum anderen sprüht man sich das Zeug auch leicht selbst ins Gesicht, wenn die Windrichtung nicht stimmt. Gassprays werden außerdem mit der Zeit undicht und werden wirkungslos. Und schließlich muss man die Waffe auch rechtzeitig zur Hand haben. Wenn das CS-Gas irgendwo in einer typischen Handtasche verschwindet, dann dauerts mit Sicherheit zu lange! Wenn der Besitz so eines Gassprays der Besitzerin etwas die Angst nimmt, und ihr ein selbstbewusstes Auftreten ermöglicht, so ist nichts dagegen einzuwenden. Jedoch darf man sich nicht nur darauf verlassen, da es gegen einen wirklich entschlossenen Angreifer nicht hilft, und möglicherweise nur zu einem trügerischen Sicherheitsgefühl führt.
- Alarmgeräte
Alarmgeräte sind wahrscheinlich noch am sinnvollsten. Damit kann man weder sich selbst noch anderen Schaden zufügen, noch kann eine Trillerpfeife gegen einen selbst als Waffe verwendet werden. Ansonsten gilt auch hier, billig ist nicht unbedingt am schlechtesten. Eine Trillerpfeife kostet nicht viel, und lässt sich leicht an einer Schnur tragen, und ist damit auch leicht zugänglich. Es gibt auch Alarmgeräte mit Batterie, die losgehen, wenn eine Schnur rausgezogen wird. Diese Geräte sind ebenfalls recht billig in Kaufhäusern zu bekommen. Natürlich sollte man sich regelmäßig vergewissern, dass die Batterie noch voll ist!
- Alltägliche Gegenstände
Viele alltägliche Gegenstände lassen sich zur Waffe umfunktionieren.
- Schirme und Spazierstöcke
Mit einem Schirm kann man z.B. zuschlagen und zustechen! Im Ernstfall aber nicht bis zum letzten Moment dran festhalten, sondern wenn man schon gepackt wird, den Schirm wegwerfen. Man kann auch die Ablenkung ausnutzen, wenn man dem Angreifer den Schirm z.B. ins Gesicht wirft.- Handtaschen
Auch mit Handtaschen kann man zuschlagen, insbesondere manche Handtaschen von Frauen haben auch ein dementsprechendes Gewicht! Es wäre auch möglich den Riemen der Handtasche zum Hebeln zu benutzen, das erfordert aber etliches an Übung. Leichter ist die Handtasche am langen Riemen zu schwingen, und damit zuzuschlagen.
Selbstverteidigungskurse
Die meisten Volkshochschulen bieten Kurse für Frauenselbstverteidigung an, z.B. die Volkshochschule München. In solchen Kursen werden einfache Techniken zur Abwehr von Angreifern vermittelt, in Rollenspielen mögliche Situationen durchgespielt, und diverse Verhaltensmaßregeln vermittelt. Von Selbstverteidigungskursen darf allerdings kein Patentrezept erwartet werden. Diese Kurse sind eher als kleine Lebenshilfe und Schnuppermöglichkeit zu sehen. Letztendlich ist Kampfkunst ein Lebensweg, und kann nicht in einem Semester vermittelt werden. Kampfkunst ist auch nicht dazu gedacht gegen jeden Angreifer gewappnet zu sein, sondern seine eigene Persönlichkeit so weiter zu entwickeln, dass Angriffen aus dem Weg gegangen werden kann, beziehungsweise diese durch entsprechende selbstbewusste Ausstrahlung bereits im Vorfeld vermieden werden.
Was ist von Waffen zu halten?
Generell nichts! Eine Waffe muss erst mal bedient werden können! Außerdem kann eine Waffe auch gegen einen selbst gerichtet werden, wenn der Täter sie einem abnimmt. Und der kennt sich vielleicht besser damit aus. Waffen können auch zu Panikreaktionen des Täters führen.
Eine andere Sache sind alltägliche Gegenstände die als Waffe benutzt werden können (z.B. Schirme, Taschen etc.). Allerdings erfordert die Benutzung z.B. eines Schirms als Waffe auch etwas Übung.
- Scharfe Schusswaffen
Um damit umgehen zu können ist eine entsprechende Ausbildung und ständige Übung notwendig. Eine Schusswaffe die man im Ernstfall nicht gleich zur Hand hat nutzt auch herzlich wenig. Schließlich kann man ja auch nicht wie im Wilden Westen mit dem Schnellziehholster rumlaufen!
In Deutschland ist außerdem der Besitz von Schusswaffen unter strenge Regeln gestellt. Eine Waffenbesitzkarte ist noch einigermaßen leicht zu bekommen, wenn man Mitglied in einem Sportschützenverein ist und ansonsten unbescholten. Eine Waffenbesitzkarte berechtigt aber nicht dazu diese auch außerhalb des Schießstands geladen zu führen. Dies ist nur mit Waffenschein erlaubt, und der wird nur in sehr gut begründeten Fällen erteilt. Wie man aus Ländern mit laxen Waffengesetzen (USA) sehen kann, führt der Besitz von Waffen auch nicht zu weniger Verbrechen, sondern eher zu einer Eskalation! Wenn ein Straftäter mit bewaffnetem Widerstand rechnen muß dann wird er sich auch selbst eine Waffe zulegen und diese auch benutzen!
- Elektroschocker
Diese Geräte dienen nur zur Erhöhung des Gewinns diverser Hersteller von Verteidigungswaffen! Der Nutzen ist höchstens psychologischer Art!
- Gaspistole und CS-Gas
Gaspistolen und CS-Gas sind bei weitem nicht so wirkungsvoll wie man es sich erhofft. Zum einen sind die Gasmischungen wesentlich schwächer als in Polizei oder Militär Gerät, und zum anderen sprüht man sich das Zeug auch leicht selbst ins Gesicht, wenn die Windrichtung nicht stimmt. Gassprays werden außerdem mit der Zeit undicht und werden wirkungslos. Und schließlich muss man die Waffe auch rechtzeitig zur Hand haben. Wenn das CS-Gas irgendwo in einer typischen Handtasche verschwindet, dann dauerts mit Sicherheit zu lange! Wenn der Besitz so eines Gassprays der Besitzerin etwas die Angst nimmt, und ihr ein selbstbewusstes Auftreten ermöglicht, so ist nichts dagegen einzuwenden. Jedoch darf man sich nicht nur darauf verlassen, da es gegen einen wirklich entschlossenen Angreifer nicht hilft, und möglicherweise nur zu einem trügerischen Sicherheitsgefühl führt.
- Alarmgeräte
Alarmgeräte sind wahrscheinlich noch am sinnvollsten. Damit kann man weder sich selbst noch anderen Schaden zufügen, noch kann eine Trillerpfeife gegen einen selbst als Waffe verwendet werden. Ansonsten gilt auch hier, billig ist nicht unbedingt am schlechtesten. Eine Trillerpfeife kostet nicht viel, und lässt sich leicht an einer Schnur tragen, und ist damit auch leicht zugänglich. Es gibt auch Alarmgeräte mit Batterie, die losgehen, wenn eine Schnur rausgezogen wird. Diese Geräte sind ebenfalls recht billig in Kaufhäusern zu bekommen. Natürlich sollte man sich regelmäßig vergewissern, dass die Batterie noch voll ist!
- Alltägliche Gegenstände
Viele alltägliche Gegenstände lassen sich zur Waffe umfunktionieren.
- Schirme und Spazierstöcke
Mit einem Schirm kann man z.B. zuschlagen und zustechen! Im Ernstfall aber nicht bis zum letzten Moment dran festhalten, sondern wenn man schon gepackt wird, den Schirm wegwerfen. Man kann auch die Ablenkung ausnutzen, wenn man dem Angreifer den Schirm z.B. ins Gesicht wirft. - Handtaschen
Auch mit Handtaschen kann man zuschlagen, insbesondere manche Handtaschen von Frauen haben auch ein dementsprechendes Gewicht! Es wäre auch möglich den Riemen der Handtasche zum Hebeln zu benutzen, das erfordert aber etliches an Übung. Leichter ist die Handtasche am langen Riemen zu schwingen, und damit zuzuschlagen.

Zitat von Panther am Mai 26, 2022, 10:20 UhrWas tun wenn's doch mal passiert?
Im Fall des Falles sollte unbedingt Strafanzeige erfolgen. Vielleicht schützt dies in Zukunft jemand. Nach einer Vergewaltigung sollte möglichst sofort danach eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Dabei kann der Arzt auch wichtige Spuren (Sperma) sichern, die später als Beweis dienen können. Deshalb auch nicht waschen, auch die Kleidung nicht waschen.
Des weiteren gibt es eine Reihe von Beratungsstellen, die gerne (oft ehrenamtlich) helfen.
Was tun wenn's doch mal passiert?
Im Fall des Falles sollte unbedingt Strafanzeige erfolgen. Vielleicht schützt dies in Zukunft jemand. Nach einer Vergewaltigung sollte möglichst sofort danach eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Dabei kann der Arzt auch wichtige Spuren (Sperma) sichern, die später als Beweis dienen können. Deshalb auch nicht waschen, auch die Kleidung nicht waschen.
Des weiteren gibt es eine Reihe von Beratungsstellen, die gerne (oft ehrenamtlich) helfen.