Karate Prüfungen

Anspruch und Bedeutung von Gürtelprüfungen im Karate-Do.

Leider hat man den Eindruck, dass viele Kampfsportler den Sinn der Budo-spezifischen Gürtelprüfungen und die Bedeutung der jeweiligen Kyu-Graduierung nicht so recht verstehen. Während in anderen Artikeln auf unserer Homepage bereits über den Wert der Schwarzgurte zu Recht sehr kritisch diskutiert wurde, soll hier nun auch über die Schülergrade im Budo, speziell im Karate, nachgedacht werden. Dabei sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Stilen und Verbänden zwar zu berücksichtigen, jedoch im Grundsatzverständnis eher ähnlich.

Wenn man sieht, wie einzelne Kandidaten mit den Ergebnissen ihrer Prüfungen umgehen, scheint angebracht, den Anspruch und die Bedeutung des Graduierungssystems einmal klarzustellen.

Leistungsstand anzeigen

Das Gürtelgrad-System im Budo hat den Sinn, einen spezifischen Leistungsstand anzuzeigen. Dabei wird der jeweilige Leistungsstand im Karate-Do meist durch neun farbige Schülergrade (9. Kyu = weiß, 8. Kyu = gelb, 7. Kyu = orange, 6. Kyu = grün, 5. und 4. Kyu = blau, 3., 2. und 1. Kyu = braun) sowie Meistergrade (Dan = schwarz) angezeigt.

Leistungsstand Karate

Zur Erlangung der einzelnen Grade werden Prüfungen durchgeführt, in denen die speziell für den jeweiligen Grad bestimmten Anforderungen (durch Vorführung und zum Teil zusätzlich auch durch schriftliche Arbeiten oder mündliche Beantwortung von Fragen) nachzuweisen sind.

Die steigenden Anforderungen, d. h. die konkret zu erbringenden Leistungen, die für einen erfolgreichen Abschluß erforderlich sind, werden für jeden Grad in Prüfungsordnungen des betreffenden Stiles und des speziellen Verbandes festgelegt.

Lizenzierte Prüfer

Zur Durchführung bzw. offiziell anerkannten Abnahme von Prüfungen sind nur die entsprechend ausgebildeten und lizenzierten Prüfer (in der Regel höhere Dan-Träger mit Zusatzqualifikationen) berechtigt. Die Prüfer ihrerseits sind den Dachorganisationen und Verbänden verpflichtet. Ihre Beurteilungen des Kandidaten und Entscheidungen über den Ausgang einer Prüfung haben gemäß den etablierten Normen und verbindlichen Kriterien der jeweiligen Stilrichtung und des (Lizenz-vergebenden) Verbandes zu erfolgen.

Aktives Training erforderlich

Die Erfüllung der formalen Voraussetzungen zur Prüfungszulassung ist u. a. die Einhaltung der Wartezeiten zwischen den Prüfungsterminen (im Shorinji-Ryu beispielsweise vom 9.-7. Kyu mindestens 4 Monate, 6.-3. Kyu mind. 6 Monate und 1.-3. Kyu mind. 12 Monate). Wartezeit heißt aber stets Vorbereitungszeit, was also aktive Trainingsteilnahme erfordert.

Training Karate

Eine weitere Voraussetzung ist auch das Befolgen der Etikette. Außerdem bedarf es auch der ausdrücklichen Zustimmung des Trainers/Vereins, die wiederum von dem Verhalten des Kandidaten innerhalb und außerhalb des Dojo abhängig gemacht wird. Hierzu zählen z. B. Trainingsfleiß, Disziplin, Engagement, Sozialverhalten, geistige Einstellung, „Reife“ u. a.

Ein „Anspruch“ auf Gürtel-Prüfungen besteht nicht. Allein die Mitgliedschaft oder regelmäßige Anwesenheit beim Training berechtigt nicht zur Prüfungsteilnahme – und schon gar nicht zum nächsten Gürtelgrad. (Es ist bedauerlich, dies ausdrücklich erwähnen zu müssen, da tatsächlich manch-einer glaubt, ihm stünden allein schon deshalb Gürtelprüfungen oder gar -grade zu, weil er soundso lange dabei ist.)

Teilnahme an Prüfungen

Die Teilnahme an einer Prüfung beinhaltet – sinngemäß -natürlich auch das Risiko, „durchzufallen“, wenn die gezeigten Leistungen eben nicht „hervorragend“ und damit objektiv nicht ausreichend erfüllt sind. Zur Erlangung des nächst höheren Gürtelgrades sind selbstverständlich Leistungen zu erbringen, die über das derzeitige Graduierungsniveau deutlich hinausgehen. (Entsprechend reicht es nicht, ein guter „A-Gurt“ zu sein, um „B-Gurt“ zu werden.)

Prüfungen Karate

Die Entscheidung darüber, ob eine Prüfung als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gilt, wird vom Prüfer nach bestem Wissen und Gewissen gefällt. Sie ist (neben den erwähnten Lizenz-Verpflichtungen gegenüber den Verbänden) auch abhängig von der meist langjährigen Erfahrung und der Qualifikation des Prüfers. Sein Urteil hat Berechtigung und Gültigkeit. (Protest oder überschwengliche Dankbarkeit sind Ausdruck absoluten Unverständnisses des Wesens von Prüfungen.)

Ergebnis bestimmt der Prüfling selbst

Wird eine Prüfung als nicht bestanden bewertet, so ist dies weder ungerecht noch „gemein“ – oder, wie manchmal auch unterstellt wird, „unpädagogisch“. Das Ergebnis bestimmt stets der Prüfling selbst. Meist hat man sich zuviel zugetraut und sich dabei masslos überschätzt. Die Prüfung ist dann ein Korrektiv für falsche Selbstbeurteilung.

Nie sollte man sich zu einer Prüfung anmelden, wenn man nicht auch ganz sicher ist, diese auch zu bestehen. Mit Glück (oder Pech) hat Können nichts zu tun. Deshalb sollte man auf den Rat von Fortgeschrittenen und insbesondere von seinem Trainer hören.

Gürtel dienen der Motivation

Durchzufallen heißt nicht, völlig versagt zu haben. Man muß eben nur noch mehr üben. Das Ergebnis der Prüfung macht einen nicht besser oder schlechter, als man gerade ist. (Ebensowenig wie man auf einmal ein Jahr älter wird, wenn man gerade Geburtstag hat.) So wie die nicht-bestandene Prüfung ist auch die bestandene also immer als Ansporn zu verstehen, weiter zu üben. Stets werden die Aufgaben, die unmittelbar vor einem liegen, mit der Prüfung (und seinem Ergebnis) benannt. Bestanden zu haben heißt nicht, super zu sein. Immer gibt es noch Bessere.

Die Gürtel dienen der Motivation. Der einzige Zweck ist es, immer weiter zu machen, weiter einzudringen in die Kunst des Karate-Do. Denn will man einmal ein Meister werden, muß man sowieso lebenslang Karate-Do betreiben. Und da kommt es auf ein paar Monate mit irgendeiner Gürtelfarbe mehr oder weniger doch gar nicht an.

Wer dies nicht versteht, hat Karate-Do insgesamt nicht verstanden …

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